AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einem Blick.
Allgemeine GeschäftsbedingungenBestell- und Lieferbedingungen für Komplettstände 1. Bestellung (1) Die Bestellung von Komplettständen erfolgt durch die Einsendung des für die Veranstaltung geltenden, vollständig ausgefüllten Bestellvordruckes für Komplettstände. Mündliche oder telefonische Bestellungen müssen vom Aussteller schriftlich bestätigt werden. (2) Die Bestellung muss vom Antragsteller rechtsverbindlich unterschrieben und spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn in einfacher Ausfertigung bei der Messe Frankfurt Medien und Service GmbH eingegangen sein, da sonst keine Gewähr für eine rechtzeitige Ausführung übernommen werden kann. Von Dritten (Standgestalter) eingereichte Bestellungen werden nur dann entgegengenommen und ausgeführt, wenn diese die Unterschrift und den Firmenstempel des Ausstellers tragen oder der Dritte durch Vollmacht legitimiert ist. (3) Für Bestellungen, die ab 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, behält sich die Messe Frankfurt vor, den damit verbundenen Mehraufwand mit 40% pauschal zu berechnen. 2. Leistungsbeschreibung (1) Die Messe Frankfurt Medien und Service GmbH veranlasst aufgrund der Bestellung die Lieferung eines Komplettstandes. Die jeweiligen Standeinrichtungen der einzelnen Typen gehen aus dem Komplettstandangebot der veranstaltungsspezifischen Servicemappen hervor. Zusätzliche Einrichtungsgegenstände können gegen Berechnung bestellt werden. (2) Zur Ausführung der Bestellung ist eine maßstabgetreue Standskizze notwendig, ohne die eine Auftragsausführung nicht erfolgen kann. Ein Skizzenvordruck kann der Servicemappe entnommen werden. 3. Rechnungsstellung (1) Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt fälllig. Die Messe Frankfurt Medien und Service GmbH ist berechtigt, die Rechnungen vor der Leistungserbringung zu stellen. (2) Die in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführten Preise sind für beide Teile verbindlich. Nicht aufgeführte Arbeiten sind in den dort angegebenen Preisen nicht enthalten, sie werden gegebenenfalls gesondert berechnet. (3) Nach Auslieferung von Mietmöbeln oder Montage von Zusatzleistungen (z.B. Beleuchtung, Regale, Standblenden) werden dem Aussteller bei Stornierung die Leistungen komplett in Rechnung gestellt, es erfolgt keine Rückerstattung. (4) Umbauten vor Ort, die auf Änderungswünschen des Ausstellers beruhen, werden nach Aufwand per Stunde und mit dem verwendeten Material berechnet. (5) Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen zulässig. (6) Reklamationen über nicht oder nur teilweise ausgeführte Bestellungen / Lieferungen müssen spätestens bis zum ersten Messetag bei der Messe Frankfurt Medien und Service GmbH eingehen. Zu einem späteren Zeitpunkt können diese nicht mehr berücksichtigt werden. 4. Rücktritt des Bestellers Soll eine Bestellung rückgängig gemacht werden, so ist die Messe Frankfurt Medien und Service GmbH spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingehend davon schriftlich zu unterrichten. Danach kann ein Rücktritt nur erfolgen, wenn die Leistung noch nicht hergestellt bzw. in Arbeit ist. Das gleiche gilt sinngemäß für eine Änderung der bestellten Leistung. 5. Allgemeine Bestimmungen (1) Beide Vertragsparteien erkennen die vorstehenden Lieferbedingungen als für beide Seiten verbindliche Bestandteile des Vertrages an. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen andere wirksame Bestimmungen zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entsprechen. (3) Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich Frankfurt am Main als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche bzw. Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag. Bestell- und Lieferbedingungen für zusätzliche Standausstattung 1. Bestellung (1) Die Bestellung zusätzlicher Standausstattung erfolgt durch die Einsendung des für die Veranstaltung geltenden, vollständig ausgefüllten Bestellvordruckes für zusätzliche Standausstattung. Mündliche oder telefonische Bestellungen müssen vom Aussteller schriftlich bestätigt werden. (2) Die Bestellung muss vom Antragsteller rechtsverbindlich unterschrieben und spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn in einfacher Ausfertigung bei der Messe Frankfurt Medien und Service GmbH, (im folgenden MFS genannt) eingegangen sein, da sonst keine Gewähr für eine rechtzeitige Ausführung übernommen werden kann. Von Dritten (Standgestalter) eingereichte Bestellungen werden nur dann entgegengenommen und ausgeführt, wenn diese die Unterschrift und den Firmenstempel des Ausstellers tragen oder der Dritte durch Vollmacht legitimiert ist. (3) Für Bestellungen, die ab 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, behält sich die Messe Frankfurt vor, den damit verbundenen Mehraufwand mit 40% pauschal zu berechnen. 2. Leistungsbeschreibung (1) Die MFS, Messebau, veranlasst aufgrund der Bestellung die Bereitstellung der bestellten Standausstattungskomponenten. An Zusatzausstattung werden insbesondere angeboten: (a) Türelement, abschließbar mit einem Profilzylinderschloss: Die Türöffnung beträgt 0,74 m x 2,00 m. Das Türelement hat eine Größe von 1,00 m x 2,50 m, passend zum Standwandsystem. (b) Blende: Sie ist ca. 35 cm hoch, besteht aus einer Aluminiumkonstruktion mit einer an der Vorderfront eingeschobenen Beschriftungsplatte, die ca. 3 mm stark und weiß kunststoffbeschichtet ist. Bei freitragenden Blenden ist alle 5 m eine Stütze erforderlich. (c) Pinnwand: Sie ist aus Weichfaserplatte, weiß gestrichen, 10 mm stark und rundum mit einem Aluminiumrahmen in der Größe 0,96 m x 2,42 m und einer an das Standwandsystem angepassten Aufhängung versehen. Die Belastbarkeit pro Element beträgt max. 10 kg. (d) Lochwand: Sie besteht aus einer Hartfaserlochplatte mit einem Lochreihenabstand von 16 mm von einer Lochmitte zur nächsten. Die Lochung hat einen Durchmesser von 4 mm, die Oberfläche ist weiß kunststoffbeschichtet. Die Hartfaserlochplatte ist in einem Aluminiumrahmen gefasst und hat eine Größe von 0,96 m x 2,42 m. Das gesamte Element ist mit maximal 10 kg belastbar. 3. Rechnungsstellung (1) Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt fälllig. Die MFS, Messebau, ist berechtigt, die Rechnung auch vor Leistungserbringung zu stellen. (2) Die in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführten Preise sind für beide Teile verbindlich. Nicht aufgeführte Arbeiten sind in den dort angegebenen Preisen nicht enthalten, sie werden gegebenenfalls gesondert berechnet. (3) Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen zulässig. (4) Reklamationen über nicht oder nur teilweise ausgeführte Bestellungen / Lieferungen müssen spätestens bis zum ersten Messetag beim Anbieter / Lieferant eingehen. Zu einem späteren Zeitpunkt können diese nicht mehr berüksichtigt werden. 4. Rücktritt des Bestellers Soll eine Bestellung rückgängig gemacht werden, so ist die MFS, Messebau, spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingehend davon schriftlich zu unterrichten. Danach kann ein Rücktritt nur erfolgen, wenn die Leistung noch -auch nicht teilweise- erbracht ist. Das gleiche gilt sinngemäß für eine Änderung der bestellten Leistung. 5. Allgemeine Bestimmungen (1) Beide Vertragsparteien erkennen die vorstehenden Bedingungen als für beide Seiten verbindliche Bestandteile des Vertrages an. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmungen andere wirksame Bestimmungen zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entsprechen. (3) Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich Frankfurt am Main als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche bzw. Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag. |











